Rechtsprechung
   BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 212/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12778
BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 212/99 (https://dejure.org/2000,12778)
BAG, Entscheidung vom 14.03.2000 - 9 AZR 212/99 (https://dejure.org/2000,12778)
BAG, Entscheidung vom 14. März 2000 - 9 AZR 212/99 (https://dejure.org/2000,12778)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,12778) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2000, 680
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 01.06.1979 - V ZR 80/77

    Risiko der Bebaubarkeit von Bauerwartungsland

    Auszug aus BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 212/99
    Auch tiefgreifende Störungen begründen keinen Anspruch auf Vertragsanpassung, wenn sich mit ihnen ein Risiko verwirklicht, das allein der benachteiligten Partei zuzuordnen ist (BGH 1. Juni 1979 - V ZR 80/77 - BGHZ 74, 370; 12. Juni 1987 - V ZR 91/86 - BGHZ 101, 143; Palandt/Heinrichs BGB 59. Aufl. § 242 Rn. 126).

    Wer die Folgen einer Änderung des Gesetzes zu tragen hat, bestimmt sich unter Berücksichtigung des Vertragsinhalts nach dem mit dem Vertrag verfolgten Zweck und der gesetzlichen Risikoverteilung (vgl. BGH 1. Juni 1979 - V ZR 80/77 - aaO).

  • BGH, 05.01.1995 - IX ZR 85/94

    Wirksamkeit einer Ehegattenbürgschaft

    Auszug aus BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 212/99
    Das kommt in Betracht, wenn der betroffenen Partei das Festhalten an der vereinbarten Regelung nach den Grundsätzen von Treu und Glauben nicht zugemutet werden kann (BAG 10. Dezember 1992 - 2 AZR 269/92 - AP BGB § 611 Arzt - Krankenhaus - Vertrag Nr. 27 = EzA BGB § 315 Nr. 40; BGH 3. Mai 1995 - XII ZR 29/94 - BGHZ 129, 297; 5. Januar 1995 - IX ZR 85/94 - BGHZ 128, 230, 238 mwN).
  • BGH, 25.02.1993 - VII ZR 24/92

    Rechtsfolgen nach DDR-Vertragsgesetz bei Stillegung von Produktionsanlagen

    Auszug aus BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 212/99
    Die Grenzen des vertraglich übernommenen Risikos müssen überschritten sein mit der Folge, daß die benachteiligte Vertragspartei ihr Interesse in der getroffenen Vereinbarung nicht mehr auch nur annähernd gewahrt sehen kann (BGH 25. Februar 1993 - VII ZR 24/92 - BGHZ 121, 378, 393; 11. März 1993 - I ZR 27/91 - NJW-RR 1993, 880).
  • BGH, 03.05.1995 - XII ZR 29/94

    Rechtsnatur einer Vereinbarung zwischen Eheleuten über eine heterologe

    Auszug aus BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 212/99
    Das kommt in Betracht, wenn der betroffenen Partei das Festhalten an der vereinbarten Regelung nach den Grundsätzen von Treu und Glauben nicht zugemutet werden kann (BAG 10. Dezember 1992 - 2 AZR 269/92 - AP BGB § 611 Arzt - Krankenhaus - Vertrag Nr. 27 = EzA BGB § 315 Nr. 40; BGH 3. Mai 1995 - XII ZR 29/94 - BGHZ 129, 297; 5. Januar 1995 - IX ZR 85/94 - BGHZ 128, 230, 238 mwN).
  • BGH, 12.06.1987 - V ZR 91/86

    Zulässiger Inhalt eines Erbbaurechts; Risiko der Bebaubarkeit

    Auszug aus BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 212/99
    Auch tiefgreifende Störungen begründen keinen Anspruch auf Vertragsanpassung, wenn sich mit ihnen ein Risiko verwirklicht, das allein der benachteiligten Partei zuzuordnen ist (BGH 1. Juni 1979 - V ZR 80/77 - BGHZ 74, 370; 12. Juni 1987 - V ZR 91/86 - BGHZ 101, 143; Palandt/Heinrichs BGB 59. Aufl. § 242 Rn. 126).
  • BGH, 13.12.1951 - III ZR 144/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 212/99
    Das hat das Landesarbeitsgericht zutreffend ausgeführt (vgl. BAG 17. Oktober 1995 - 3 AZR 881/94 - BAGE 81, 167; BGH 13. Dezember 1951 - III ZR 144/50 - BGHZ 4, 138; 13. März 1967 - III ZR 8/66 - NJW 1967, 1420).
  • BAG, 09.07.1986 - 5 AZR 44/85

    Wegfall der Geschäftsgrundlage - Rechtsirrtum - Irrtum - Freie Mitarbeit - Freier

    Auszug aus BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 212/99
    aa) Geschäftsgrundlage sind die bei Abschluß eines Vertrags zu Tage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien von dem Vorhandensein, Fortbestehen oder dem künftigen Eintritt bestimmter Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (vgl. BAG 9. Juli 1986 - 5 AZR 44/85 - BAGE 52, 273, 276).
  • BAG, 17.10.1995 - 3 AZR 881/94

    Betriebsrentenanpassung bei späterer Betriebsstillegung

    Auszug aus BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 212/99
    Das hat das Landesarbeitsgericht zutreffend ausgeführt (vgl. BAG 17. Oktober 1995 - 3 AZR 881/94 - BAGE 81, 167; BGH 13. Dezember 1951 - III ZR 144/50 - BGHZ 4, 138; 13. März 1967 - III ZR 8/66 - NJW 1967, 1420).
  • BGH, 13.03.1967 - III ZR 8/66

    Zulässigkeit eines unbezifferten Zahlungsantrags; Rechtsschutzbedürfnis für eine

    Auszug aus BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 212/99
    Das hat das Landesarbeitsgericht zutreffend ausgeführt (vgl. BAG 17. Oktober 1995 - 3 AZR 881/94 - BAGE 81, 167; BGH 13. Dezember 1951 - III ZR 144/50 - BGHZ 4, 138; 13. März 1967 - III ZR 8/66 - NJW 1967, 1420).
  • BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 269/92

    Änderungskündigung - Chefarztvertrag

    Auszug aus BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 212/99
    Das kommt in Betracht, wenn der betroffenen Partei das Festhalten an der vereinbarten Regelung nach den Grundsätzen von Treu und Glauben nicht zugemutet werden kann (BAG 10. Dezember 1992 - 2 AZR 269/92 - AP BGB § 611 Arzt - Krankenhaus - Vertrag Nr. 27 = EzA BGB § 315 Nr. 40; BGH 3. Mai 1995 - XII ZR 29/94 - BGHZ 129, 297; 5. Januar 1995 - IX ZR 85/94 - BGHZ 128, 230, 238 mwN).
  • BGH, 11.03.1993 - I ZR 27/91

    Geschäftsgrundlage bei Herstellung einer mehrstündigen Fersehserie - Hemingway

  • LAG Hamburg, 11.11.1998 - 5 Sa 25/98

    Anpassung der Leistungen aus einem Sozialplan wegen Wegfalls der

  • BAG, 04.04.1990 - 5 AZR 99/88

    Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Abfindung - Anspruch auf Erstattung von

  • LAG Niedersachsen, 13.01.2006 - 10 Sa 1115/05

    Berechnung der Höhe einer Betriebsrente unter Beachtung der Entscheidung des

    Für diese Notwendigkeit spricht auch der Umstand, dass Eingriffe des Gesetzgebers in die Sozialversicherungssysteme und sich daraus für den Arbeitnehmer ergebende Nachteile in der Altersversorgung nach der Konzeption der Sozialversicherung grundsätzlich zu dem Risiko gehören, das der Arbeitnehmer zu tragen hat und das er nicht, auch nicht anteilig, auf den Arbeitgeber abwälzen kann, weil der Arbeitgeber keinen Einfluss auf diese gesetzlichen Bestimmungen hat (vgl. BAG, 14.03.2000, 9 AZR 212/99, DB 2000, S. 680, voller Wortlaut in juris ).
  • LAG Niedersachsen, 15.09.2006 - 10 Sa 346/06

    Feststellung der zukünftigen Rentenzahlungsverpflichtung eines Arbeitgebers als

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass Eingriffe des Gesetzgebers in die Sozialversicherungssysteme und sich daraus für den Arbeitnehmer ergebende Nachteile in der Altersversorgung nach der Konzeption der Sozialversicherung grundsätzlich zu dem Risiko gehören, das der Arbeitnehmer zu tragen hat und das er nicht, auch nicht anteilig, auf den Arbeitgeber abwälzen kann, weil der Arbeitgeber keinen Einfluss auf diese gesetzlichen Bestimmungen hat (vgl. BAG, 14.03.2000, 9 AZR 212/99 , DB 2000, S. 680, voller Wortlaut in juris ).

    Wer die Folgen einer Änderung des Gesetzes zu tragen hat, bestimmt sich unter Berücksichtigung des Vertragsinhaltes nach dem mit dem Vertrag verfolgten Zweck und der gesetzlichen Risikoverteilung (vgl. BAG, DB 2000, S. 680 ).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht